Unverbindliche Orientierung auf Basis der von KfW und BMWE kommunizierten Neuregelung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die endgültige Förderrichtlinie ist noch nicht veröffentlicht.
Gebäudedaten
Weitere Gebäudetypen (z. B. Nichtwohngebäude) folgen in einer späteren Ausbaustufe.
1 Wohneinheit
Eine Wohneinheit wird selbst genutzt
Laut KfW-Förderlogik kann immer nur genau eine Wohneinheit als selbstgenutzt gelten – unabhängig von der Gesamtzahl der Einheiten im Gebäude.
Mindestens ein minderjähriges Kind wohnt im Haushalt
55.000 €
0 €30.000 €50.000 €70.000 €über 100.000 €
Haustechnik
28.000 €
Zugleich gewünschter Kreditbetrag · Höchstgrenze richtet sich nach KfW-Programm und Wohneinheiten.
Förderung
Prognose Gesamt-Fördersumme
0 €
Ø Fördersatz0 %
Grundförderung
30 %
Klimageschw.-Bonus
0 %
Einkommensbonus
0 %
Kappungsgrenze
70 %
Förderfähige Kosten
0 €
Hinweis: Unverbindliche Schätzung ohne Gewähr, Stand 09.07.2026, auf Basis der von KfW und BMWE mitgeteilten Eckpunkte zur BEG-Neuregelung ab 21.07.2026. Boni für Einkommen und Heizungstausch gelten nur für den Kostenanteil der selbstgenutzten Wohneinheit; übrige Einheiten erhalten nur die Grundförderung. Die Gesamtförderung ist je Wohneinheit auf 70 % der förderfähigen Kosten gedeckelt, bzw. auf 80 %, wenn der volle Einkommensbonus (40 %) greift. Klimageschwindigkeitsbonus und förderfähige Höchstkosten der 1. Wohneinheit sinken planmäßig ab 01.02.2027 halbjährlich. Maßgeblich sind ausschließlich die zum Zeitpunkt der Antragstellung offiziell veröffentlichten Förderrichtlinien von KfW und BMWE.
Offener Punkt (Wiedervorlage 21.07.2026): Ob die förderfähigen Höchstbeträge für die 2. bis 6. Wohneinheit (15.000 €) bzw. ab der 7. Wohneinheit (8.000 €) ebenfalls der Halbjahresdegression unterliegen, ist in den vorliegenden Unterlagen nicht dokumentiert. Der Rechner setzt diese Beträge aktuell als fix an.
Finanzierung KfW 358 / 359
Monatliche Rate nach Sondertilgung
0 €/Monat
ProgrammKfW 358
Sollzins / effektiv0,71 % / 0,71 %
Laufzeit
10 Jahre
Tilgungsfreie Jahre
1
Anfänglicher Kreditbetrag
0 €
Zins/Monat (Anlaufzeit)
0 €
Erwartete Zuschusssumme
0 €
Restkredit nach Sondertilgung
0 €
Konditionsstand 13.07.2026: KfW 358 (Sollzins 0,71 % / effektiv 0,71 %), KfW 359 (Sollzins 3,76 % / effektiv 3,83 %) – jeweils unabhängig von der Anzahl tilgungsfreier Jahre. Modellannahme: Die Zuschussauszahlung wird für die Prognose zum Ende der gewählten tilgungsfreien Anlaufzeit angesetzt (nach 12 bzw. 24 Monaten) und dort vollständig als Sondertilgung verrechnet; der tatsächliche Auszahlungszeitpunkt kann abweichen.
Die Finanzierungsberechnung stellt eine unverbindliche Prognose auf Grundlage der ausgewählten Eingaben und der zum angegebenen Zeitpunkt hinterlegten KfW-Konditionen dar. Maßgeblich für den tatsächlich möglichen Kreditbetrag, den Zinssatz und die Finanzierung sind die bestätigten förderfähigen Kosten, die jeweils gültigen KfW-Bedingungen sowie die Kreditentscheidung des Finanzierungspartners.
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